Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BZGS-Weiterbildung

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Angebote der BZGS-Weiterbildung. Es handelt sich um folgende Angebote:

  • Sämtliche Lehrgänge der «Höheren Fachschule» gemäss BZGS-Website  
  • Sämtliche Vorbereitungslehrgänge für «Berufsprüfungen» gemäss BZGS-Website
  • Sämtliche Kurse der «Berufsorientierten Weiterbildung» gemäss BZGS-Website

Mitgeltende Unterlagen

Bestandteil der AGB sind sämtliche Reglemente, Weisungen, Anordnungen usw., die sich auf der Website BZGS.ch befinden, insbesondere das «Reglement für Studierende Höhere Fachschule».

Anmeldung/Aufnahmebedingungen

Die Anmeldung erfolgt mittels dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular des BZGS. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und sind verbindlich. Wenn der gewünschte Lehrgang oder Kurs (nachfolgend Angebot genannt) bereits ausgebucht ist, werden die Teilnehmenden (mit Teilnehmenden sind nachfolgend männliche und weibliche Teilnehmende gemeint) durch das BZGS informiert. Andernfalls erhalten die Teilnehmenden eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung zur Bezahlung des Kursgeldes.

Durchführungsentscheid

Das BZGS behält sich vor Angebote, für die zu wenige Anmeldungen eingegangen sind, abzusagen. Im Falle einer Absage können keine finanziellen Forderungen geltend gemacht werden. 

Finanzielle Bestimmungen

Für sämtliche Angebote gelten die auf der BZGS-Website bis 6 Monate vor Kursstart publizierten Kosten und Zahlungskonditionen. Ratenzahlungen sind möglich, wenn sie vor der Rechnungsstellung beantragt werden. Von Teilnehmenden verursachte Kosten (z.B. Verschiebungen und Wiederholungen von Prüfungen oder Abschlussarbeiten) sind von den Teilnehmenden zu tragen. Bei Abwesenheit vom Unterricht besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des einbezahlten Betrages. Versäumte Angebotstage können nicht nachgeholt werden. Nicht besuchte Angebote oder Teile davon werden nicht zurückerstattet. In Härtefällen behält sich das BZGS das Recht vor, eine individuelle Regelung zu treffen. Die Rechnungsstellung erfolgt an die Privatadresse. Wünschen die Teilnehmenden eine andere Rechnungsadresse, muss diese explizit bei der Anmeldung angegeben werden. Nachträgliche Änderungen der Rechnungsadressen werden nur gegen Entrichtung einer Gebühr von CHF 200 vorgenommen.

Vertragsrücktritt

Die Anmeldungen gelten für alle Semester eines Angebots. Bei einer Annullierung eines Angebots bis 30 Tage vor Beginn, ist eine Annullationsgebühr von CHF 500 zu entrichten. Danach werden die vollen Kosten in Rechnung gestellt. Sollten die Kosten eines Angebots weniger als CHF 500 betragen, sind die tieferen Kosten im Falle einer Annullation geschuldet. Bei einem Austritt nach Beginn des Angebots bleiben die gesamten Kosten geschuldet. Lehrmittel werden nicht mehr zurückgenommen oder vergütet.

Vorbehalt von Änderungen

Das BZGS behält sich Programmänderungen, Dozentenwechsel sowie die Umstellung auf digitalen Unterricht aufgrund höherer Gewalt ausdrücklich vor (z.B. Pandemien, kriegerische Ereignisse, usw.). Ausgefallene Lektionen werden sofern möglich nachgeholt. Anstatt Lektionen ausfallen zu lassen, kann das BZGS Aufträge erteilen. Im Falle oben aufgeführter Ereignisse entstehen keine finanziellen Ansprüche gegenüber dem BZGS.

Digitaler Unterricht und Distance Learning

Die Teilnehmenden sind für die Bereitstellung der folgenden Lerninfrastruktur verantwortlich:

  • Internetzugang
  • Aktuelle Hard- und Software
  • Druckmöglichkeit

Bei technischen Problemen lassen sich keine Ansprüche gegenüber dem BZGS ableiten.

Hybride Unterrichtsformen

Bei hybriden Angeboten gelten spezielle Regelungen, welche auf der BZGS-Website produktespezifisch aufgeführt sind und von den Teilnehmenden mit der Anmeldung akzeptiert werden.

Unterrichtsdispens

Werden Vorkenntnisse im Rahmen eines Angebots angerechnet, so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Kursgeldreduktion. In vorgängiger Absprache kann jedoch vor dem Angebotsstart eine Kursgeldreduktion vereinbart werden.

Schullausschluss/Disziplinarisches

Das BZGS ist berechtigt, im Falle grober Verstösse gegen die vertraglichen Verpflichtungen sowie bei ungebührendem Verhalten Teilnehmende mit sofortiger Wirkung vom Unterricht auszuschliessen. Gegen einen solchen Entscheid kann auf dem Rechtsweg Einsprache erhoben werden. Das BZGS erlässt in solchen Fällen eine anfechtbare Verfügung. Es findet keine Rückerstattung von geleisteten Kursgeldern statt. Ausstehende Kursgelder bleiben geschuldet. In Härtefällen entscheidet das BZGS aufgrund eines schriftlichen Gesuches über eine Reduktion oder Rückerstattung von Kursgeldern.

Urheberrechte

Das im Rahmen der Angebote abgegebene Unterrichtsmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren sowie die Weiterverwendung von Unterrichtsmaterial ausserhalb der entsprechenden Weiterbildung am BZGS ist ohne schriftliche Einwilligung des BZGS untersagt.

Datenschutz

Die Teilnehmer anerkennen ausdrücklich, dass ihre Informationen für interne Zwecke gespeichert und für BZGS-eigene Informationszwecke verwendet werden dürfen.

Versicherung

Das BZGS empfiehlt den Abschluss folgender Versicherungen: Unfall, Privathaftpflicht und Annullation. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.

Schriftform

Abmeldungen, Vertragsrücktritte, Dispensen und andere wichtige Ereignisse bedürfen immer der Schriftform. Mündliche Absprachen haben keine Rechtswirksamkeit.

Gerichtsstand

Für Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand St.Gallen. Es gilt schweizerisches Recht.

 

St.Gallen, 1. Februar 2024