Die Grundlagen für den Schulstart bilden das COVID 19 Standard-Schutzkonzept Phase 2 für die Berufs- und Weiterbildungszentren des Kantons St.Gallen sowie die durch unsere Staatskanzlei erfolgte Medienmitteilung aus dem Kantonalen Führungsstab.
- COVID 19 Standard-Schutzkonzept Phase 2 für die Berufs- und Weiterbildungszentren des Kantons St.Gallen
- Medienmitteilung aus dem kantonalen Führungsstab
Die wichtigsten Aspekte zu den Rahmenbedingungen möchten wir an dieser Stelle zusammenfassend wiedergeben.
Abstandsregeln / Masken (Mund- Nasenschutz):
- Wenn immer möglich ist der Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten.
- Bis zu den Herbstferien tragen die Lernenden und Studierenden während des Unterrichts aufgrund der Platzverhältnisse eine Maske.
- Die Lernenden und Studierenden nehmen grundsätzlich selber eine Maske mit. Im Bedarfsfall geben die Lehrpersonen für den Unterricht den Lernenden und Studierenden eine Maske ab.
- Je nach Beratungssituation trägt die Lehrperson auch eine Maske.
Kontaktdaten / Contact Tracing:
- Die Kontaktdaten / das Contact Tracing muss in jedem Fall im Unterricht, an Sitzungen / Besprechungen und in jeder anderen Form von Veranstaltung für alle Anwesenden sichergestellt sein.
- Im Falle eines Contact Tracing durch das Gesundheitsdepartement sind diese Stundenpläne und Klassen- bzw. Gruppenlisten nachzuweisen und zur Verfügung zu stellen.
Raumnutzung / Hygiene:
- Die Abstandsmarkierungen und Wegführungen in den Häusern bleiben bestehen.
- Die Kennzeichnung der maximal möglichen Personenbelegung wird nur noch in Aufenthalts- und Pausenräumen aufrechterhalten. Sie ergibt sich aus der Bruttofläche abzüglich 20% Verkehrsfläche geteilt durch 2,25 qm.
- Die Hygienestationen bleiben weiterhin in Betrieb.
- Unterrichtszimmer werden regelmässig und ausgiebig gelüftet.
- Die Reinigung der Tischflächen am Ende des Unterrichts vor dem Zimmerwechsel ist weiterhin durch die Lernenden / Studierenden sicherzustellen.
- Sämtliche Reinigungen und zusätzliche Desinfektionen durch den Hausdienst bleiben wie bei Phase 1 vor den Sommerferien bestehen.
Quarantäne:
- Die Rückreise aus gewissen Ländern ist mit einer Quarantäne verbunden. Dies muss auch im Unterricht berücksichtigt werden. Lernende / Studierende, welche in einem Risikogebiet waren, müssen die obligatorische Quarantäne einhalten und dürfen erst danach wieder zum Unterricht erscheinen.
- Steckt sich eine Lernende oder eine Studierende mit dem Coronavirus an, stellt der Kanton die im gleichen Haushalt lebenden Personen (Erwachsene und Kinder) unter Quarantäne.
- Die anderen Lernenden und Studierenden derselben Klasse oder Gruppe und die Lehr- und Betreuungsperson werden nicht unter Quarantäne gestellt. Die Schulen müssen keine weiteren Massnahmen umsetzen.
- Infizieren sich zwei oder mehr Lernende oder Studierende in einem Abstand von weniger als zehn Tagen in derselben Klasse, stellt der Kanton die gesamte Klasse inklusive Lehrpersonen unter Quarantäne.
- In diesem Falle wird der Unterricht nach Möglichkeit im Fernunterricht weitergeführt.
- Ausgenommen davon sind nur die Lehr- und Betreuungspersonen, die nachweisen können, dass sie keinen engen Kontakt unter 1,5 Metern und über 15 Minuten hatten oder eine Hygienemaske trugen.
Mit diesen Massnahmen und Vorkehrungen hoffen wir, einen sicheren und gleichzeitig normalen Unterrichtsbetrieb sicherstellen zu können. Wir danken Ihnen allen für Ihre Mitarbeit und Unterstützung bei der Umsetzung der erforderlichen Massnahmen. Bei Fragen und Unsicherheiten stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.