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Kanton St.Gallen
Berufs- und Weiterbildungszentrum
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Schullehrplan Fachfrau / Fachmann Betreuung, FABE
Fachrichtung Menschen mit Beeinträchtigung, MmB - verkürzte Ausbildung

Übersicht Handlungskompetenzen (HK)

Zu jeder Handlungskompetenz sind im Schullehrplan FABE ein Beschrieb, die passenden Selbst- und Sozialkompetenzen sowie die Leistungsziele ersichtlich. 

Die folgende adaptierte Darstellung aus dem Bildungsplan zeigt den Inhalt und das Zusammenspiel der vier Dimensionen einer Handlungskompetenz:

  1. Fachkompetenz
    Lernende bewältigen berufstypische Handlungssituationen zielorientiert, sachgerecht und selbständig und können das Ergebnis beurteilen.
    Die Fachperson Betreuung wendet die berufsspezifische Fachsprache und die (Qualitäts-) Standards sowie Methoden, Verfahren, Arbeitsmittel und Materialien fachgerecht an. Das heisst sie ist fähig, fachliche Aufgaben in ihrem Berufsfeld eigenständig zu bewältigen und auf berufliche Anforderungen angemessen zu reagieren.
     
  2. Methodenkompetenz
    Lernende planen die Bearbeitung von beruflichen Aufgaben und Tätigkeiten und gehen bei der Arbeit zielgerichtet, strukturiert und effektiv vor.
    Die Fachperson Betreuung organisiert ihre Arbeit sorgfältig und qualitätsbewusst. Dabei beachtet sie wirtschaftliche und ökologische Aspekte und wendet die berufsspezifischen Arbeitstechniken, Lern-, Informations- und Kommunikationsstrategien zielorientiert an. Zudem denkt und handelt sie prozessorientiert und vernetzt.
     
  3. Sozialkompetenz
    Lernende gestalten soziale und Beziehungen und die damit verbundene Kommunikation im beruflichen Umfeld bewusst und konstruktiv.
    Die Fachperson Betreuung gestaltet ihre Beziehungen zur vorgesetzten Person, im Team und mit der Kundschaft bewusst und geht mit Herausforderungen in Kommunikations- und Konfliktsituationen konstruktiv um. Sie arbeitet in oder mit Gruppen und wendet dabei die Regeln für eine erfolgreiche Teamarbeit an.
     
  4. Selbstkompetenz
    Lernende bringen die eigene Persönlichkeit und Haltung als wichtige Werkzeuge in die berufliche Tätigkeit ein.
    Die Fachperson Betreuung reflektiert ihr Denken und Handeln eigenverantwortlich. Sie ist bezüglich Veränderungen flexibel, lernt aus den Grenzen der Belastbarkeit und entwickelt ihre Persönlichkeit weiter. Sie ist leistungsbereit, zeichnet sich durch ihre gute Arbeitshaltung aus und bildet sich lebenslang weiter.

 

Die Sicherstellung des Beitrags der Berufsfachschule zur Entwicklung einer jeweiligen Handlungskompetenz wird durch Leistungsziele konkretisiert. Jedes Leistungsziel wird mit einer Taxonomiestufe (K1 bis K6) bewertet. Die K-Stufe bildet die Komplexität des Leistungsziels ab. Folgend sind die Stufen kurz erläutert und mit einem Bespiel aufgezeigt:

  • K1 / Wissen
    Die Fachperson Betreuung gibt gelerntes Wissen wieder und ruft es in gleichartiger Situation ab.
    … zählt die grundlegenden Menschenrechte auf, welche die Situation von betreuten Personen betreffen.
     
  • K2 / Verstehen
    Die Fachperson Betreuung erklärt oder beschreibt gelerntes Wissen in eigenen Worten.
    … beschreibt die relevanten Datenschutzbestimmungen und die Regeln der Schweigepflicht und erklärt deren Bedeutung anhand von Beispielen.
     
  • K3 / Anwenden
    Die Fachperson Betreuung wendet gelernte Technologien/Fertigkeiten in unterschiedlichen Situationen an.
    … nimmt verbale und nonverbale Botschaften der betreuten Person wahr und reagiert entsprechend.
     
  • K4 / Analyse
    Die Fachperson Betreuung analysiert eine komplexe Situation, d.h. sie gliedern Sachverhalte in Einzelelemente, decken Beziehungen zwischen Elementen auf und finden Strukturmerkmale heraus.
    … schätzt ihren Entwicklungs- und Austauschbedarf ein und nimmt weiterführende Angebot bzw. Gespräche wahr.
     
  • K5 / Synthese
    Die Fachperson Betreuung kombiniert einzelne Elemente eines Sachverhalts und fügen sie zu einem Ganzen zusammen.
    … reflektiert Konfliktsituationen anhand von Praxisbeispielen und testet Lösungsansätze aus.
     
  • K6 / Beurteilen
    Diese K-Stufe kommt im Bildungsplan FABE nicht vor.

(Quelle: Bildungsplan zur Verordnung des SBFI vom 21. August 2020 über die berufliche Grundbildung für Fachfrau Betreuung / Fachmann Betreuung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ))

 

Im Sinne eines umfassenden Verständnisses von Handlungskompetenz werden im Schullehrplan FABE die Selbst- und Sozialkompetenzen (vgl. Beschreibung) aufgeführt. Sie sind jeder Handlungskompetenz (a1 – f8) passend zugeordnet (vgl. Zuordnung).