Schulbetrieb Grundbildung (Lehrpersonen und Lernende)
- Die Maskenpflicht auf der Stufe Sek ll (Innen- und Aussenbereich der Schule) ist aufgehoben.
- Lehrpersonen und Lernende haben das Recht, selbst weiterhin Masken zu tragen und sich so zu schützen. Die Toleranz gegenüber Lernenden, die Masken tragen wollen, wird von den Lehrpersonen eingefordert.
- Es ist davon auszugehen, dass die vulnerablen Personen geimpft sind. Auch alle anderen konnten sich inzwischen impfen (Ausnahme: medizinisch begründete Fälle). Wer sich nicht impfen liess, hat das selbst entschieden. Lernende dürfen nicht verpflichtet werden, Masken zu tragen.
Schulbetrieb Weiterbildung (Lehrpersonen, Dozierende und Studierende)
- Die Maskenpflicht im Bereich Tertiärstufe (WB/HBB) bleibt bestehen (Ausnahmen: wenn die Maske den Unterricht wesentlich erschwert -> siehe Art. 6 Abs. 2 Bst. c)
- Der Abstand von 1.5 m zwischen Teilnehmenden muss nicht mehr eingehalten werden, d.h. die Kapazitätsbeschränkung wird aufgehoben.
- Das Angebot des repetitiven Testens bleibt weiterhin bestehen.
Veranstaltungen
- Weitere Erleichterungen für Veranstaltungen gem. Verordnung (Art. 14 ff)
Immer und überall gilt
- Hände waschen / desinfizieren
- Räume regelmässig lüften
- Abstand halten
Wir freuen uns über diese Lockerung und den damit verbundenen weiteren Schritt in Richtung Normalität. Damit wir aber auch in Zukunft die Gesundheit aller Lernenden, Studierenden, Lehrpersonen und Mitarbeitenden erhalten können, bitten wir alle Beteiligten, die nötigen Schutzmassnahmen im und rund um den Schulbetrieb weiterhin einzuhalten und vorsichtig zu bleiben.
Wir wünschen Ihnen weiterhin gute Gesundheit und eine erholsame Sommerferienzeit!
Detaillierte Informationen:
Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie
COVID-19 – Standard-Schutzkonzept Phase 3 für die BWZ des Kantons St.Gallen