Nachfolgend die abgeleiteten Anpassungen am BZGS ab Montag, 13. September 2021:
Schulbetrieb Grundbildung (Lehrpersonen und Lernende)
- Es gelten weiterhin die aktuell bestehenden Regelungen.
- Ab Montag, 13. September gilt zusätzlich eine befristete Maskenpflicht bis zwei Wochen nach den Herbstferien, d.h. bis und mit Sonntag, 07. November 2021. Die Maskenpflicht gilt für alle Personen in der Schule. Einzige Ausnahme besteht im Sportunterricht.
Schulbetrieb Weiterbildung (Lehrpersonen, Dozierende und Studierende)
- Es gelten weiterhin die aktuell bestehenden Regelungen. Demzufolge gibt es keine obligatorische Zertifikatspflicht für den Unterricht und die Maskenpflicht bleibt weiterhin bestehen.
Immer und überall gilt
- Hände waschen / desinfizieren
- Räume regelmässig lüften
- Abstand halten
- Die Impfung bietet Schutz für alle Beteiligten
Damit wir auch in Zukunft die Gesundheit aller Lernenden, Studierenden, Lehrpersonen und Mitarbeitenden erhalten können, bitten wir alle Beteiligten, die nötigen Schutzmassnahmen im und rund um den Schulbetrieb weiterhin einzuhalten und vorsichtig zu bleiben.
COVID-19-Standard-Schutzkonzept Phase 3 BWZ, Anpassungen 20.09.2021