Nachfolgend die aktuellen Massnahmen, welche ab Freitag, 26. November 2021, am BZGS umgesetzt werden:
Schulbetrieb Grundbildung (Sekundarstufe II)
- In Schulgebäuden tragen Lernende, Lehrpersonen, übriges Personal und Dritte eine Gesichtsmaske.
- Im Sportunterricht besteht keine Maskenpflicht.
- In Innenräumen sind Sportaktivitäten mit Körperkontakt verboten.
Schulbetrieb Weiterbildung
- Es gelten weiterhin die aktuell gültigen Regelungen. Auch die Maskenpflicht bleibt bestehen.
Immer und überall gilt
- Hände waschen / desinfizieren
- Räume regelmässig lüften
- Abstand halten
- Die Impfung bietet Schutz für alle Beteiligten
Damit wir auch in Zukunft die Gesundheit aller Lernenden, Studierenden, Lehrpersonen, Dozierenden und Mitarbeitenden erhalten können, bitten wir alle Beteiligten, die nötigen Schutzmassnahmen im und rund um den Schulbetrieb weiterhin einzuhalten und vorsichtig zu bleiben.