Nachfolgend die für den Schulbetrieb des BZGS relevanten Massnahmen:
Verwaltungspersonal
Homeoffice-Pflicht, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist.
Grundbildung
Weiterhin Maskenpflicht (Ausnahme: Sportunterricht -> in Innenräumen sind Sportaktivitäten mit Körperkontakt verboten)
Höhere Berufsbildung und berufsorientierte Weiterbildung
Die eidgenössischen Prüfungen (BP, HFP), die Bildungsgänge HF und Nachdiplomstudien HF wie auch die Vorbereitung (Module, vorbereitende Kurse) auf die eidgenössischen Prüfungen fallen neu unter Artikel 19a Covid-19-Verordnung besondere Lage, Stand 20. Dezember 2021. Dies bedingt, dass die Kursteilnehmer/innen respektive die Studierenden am BZGS über ein aktuelles Impf-, Genesungs- oder Testzertifikat (3G) verfügen müssen. Das Impf-, bzw. Genesungszertifikat wird erfasst und die Testzertifikate werden regelmässig geprüft. Weiter gilt die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske und das Berücksichtigen des Schutzkonzeptes.
Veranstaltungen
Es gelten die Art. 14 (Veranstaltungen im Freien) und Art. 15 (Veranstaltungen in Innenräumen) der Verordnung des Bundes.
- angepasstes COVID-19-Standard-Schutzkonzept Phase 3 BWZ
- angepasste COVID-19 Verordnung besondere Lage
- Merkblatt des SBFI für die Höhere Berufsbildung