Nachfolgend die für den Schulbetrieb des BZGS weiterhin relevanten Massnahmen:
Verwaltungspersonal -> gültig bis voraussichtlich 28.02.2022
Homeoffice-Pflicht, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist.
Sek II -> gültig bis voraussichtlich 31.03.2022
Weiterhin Maskenpflicht (Ausnahme: Sportunterricht -> in Innenräumen sind Sportaktivitäten mit Körperkontakt verboten.)
Höhere Berufsbildung und berufsorientierte Weiterbildung -> gültig bis voraussichtlich 31.03.2022
Die eidgenössischen Prüfungen (BP, HFP), die Bildungsgänge HF und Nachdiplomstudien HF wie auch die Vorbereitung (Module, vorbereitende Kurse) auf die eidgenössischen Prüfungen fallen neu unter Artikel 19a Covid-19-Verordnung besondere Lage, Stand 20. Dezember 2021. Dies bedingt, dass die Kursteilnehmenden respektive die Studierenden am BZGS über ein aktuelles Impf-, Genesungs- oder Testzertifikat (3G) verfügen müssen. Das Impf-, bzw. Genesungszertifikat wird erfasst und die Testzertifikate werden regelmässig geprüft. Weiter gilt die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske und das Berücksichtigen des Schutzkonzeptes.
Veranstaltungen -> gültig bis voraussichtlich 31.03.2022
Beachtet dazu Art. 14 (Veranstaltungen im Freien) und Art. 15 (Veranstaltungen in Innenräumen) der Verordnung des Bundes.